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   VGH Hessen, 14.06.1991 - 14 UE 1162/85   

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https://dejure.org/1991,2722
VGH Hessen, 14.06.1991 - 14 UE 1162/85 (https://dejure.org/1991,2722)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.06.1991 - 14 UE 1162/85 (https://dejure.org/1991,2722)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 1991 - 14 UE 1162/85 (https://dejure.org/1991,2722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 1 VwGO, § 20 Abs 2 BImSchG
    Suspensivwidriges Gebrauchmachen von einer Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 20 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 1
    Immissionsschutzrecht: Suspensivwidriges Gebrauchmachen von einer Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.1991 - 14 UE 1162/85
    Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage lassen die formelle Legalität eines Vorhabens unberührt; sie verhindert nämlich nicht den Eintritt der Wirksamkeit der angefochtenen Genehmigung, sondern lediglich deren Vollziehbarkeit (so BVerwG, Beschluß vom 15. August 1988 -- 4 B 89.88 --, NVwZ 1989, S. 48/49 zum Nachbarwiderspruch im Baurecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1988 - 10 S 1498/86

    Stillegung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger Anlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.1991 - 14 UE 1162/85
    Der gegen die Änderungsgenehmigung vom Nachbarn der Klägerin eingelegte Widerspruch und die anschließend erhobene im zweiten Rechtszug noch anhängige Anfechtungsklage entfalten gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung mit der Folge, daß zwar das Gebrauchmachen von der nicht für sofort vollziehbar erklärten Genehmigung durch die Klägerin unzulässig weil suspensionswidrig ist, ein formell illegales Handeln -- nur darauf stellt § 20 Abs. 2 BImSchG ab -- ist aber darin gleichwohl nicht zu erblicken (wie hier VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. April 1988 -- 10 S 1498/86 --, VBlBW 1988, S. 435 = NVwZ-RR 1989, S. 123; a.A. Sellner, Immissionsschutzrecht und Industrieanlagen, 2. Aufl., Rdnr. 489 unter Hinweis auf VGH München, GewA 1967, S. 125).
  • OVG Bremen, 02.04.1984 - 1 B 27/84
    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.1991 - 14 UE 1162/85
    Während die Behörden nach allgemeinem und besonderem Gefahrenabwehrrecht regelmäßig ermächtigt, aber nicht verpflichtet sein sollen, gegen denjenigen mit einer Untersagungs-, Stillegungs- oder Beseitigungsverfügung vorzugehen, der überhaupt ohne die erforderliche Genehmigung, unter Überschreitung der erteilten Genehmigung oder ohne wirksame bzw. vollziehbare Genehmigung handelt (statt vieler Papier, Die gerichtliche Durchsetzung der aufschiebenden Wirkung von Nachbarrechtsbehelfen, BauR 1981, S. 151/155; ausdrücklich zur Stillegung eines Baues bei Nachbarwiderspruch OVG Bremen, Beschluß vom 2. April 1984 -- 1 B 27 u. 28/84 -- NVwZ 1986, S. 59), gestattet der als Sollvorschrift ausgestaltete § 20 Abs. 2 BImSchG dem Verwaltungsorgan nur in atypischen Fällen, von der gesetzlichen Rechtsfolge der Stillegung abzusehen.
  • VG Arnsberg, 20.10.1999 - 1 L 1342/99

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Seminarerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Juni 1991 - 14 UE 1162/85 -, in: Gewerbearchiv (GewArch) 1992, S. 113, zum Gebrauchmachen von einer angefochenen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
  • VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 73/10

    Zum Erlass einer Teilstilllegung einer Schweinemastanlage wegen Nichtbefolgung

    Für die gerichtliche Beurteilung einer Anfechtungsklage gegen eine auf § 20 Abs. 1 BImSchG gestützte Untersagungsverfügung kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 - juris Rn. 13; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3, VGH Kassel; Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 - juris Rn. 23; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2010, § 20 Rn. 18; Peschau, in: Feldhaus, BImSchG, § 20 Rn. 25; a.A. VGH Kassel, Urteil vom 14. Juni 1991 - 14 UE 1162/85 - juris Rn. 14; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, BImSchG, § 20 Rn. 85).
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